Ausschreibungen

Aktuell planen wir an keiner Anthologie.

Aufgetretene Fragen (FAQ) (Update vom 25.06.2022)

Frage: Was kostet eine Veröffentlichung?

Antwort: Der Autor muss sich weder an den Kosten der Veröffentlichung beteiligen, noch unterliegt er einer Kaufverpflichtung

Frage: Darf ich zu Ihrer Anthologie einen Beitrag einreichen, der schon an anderer Stelle veröffentlicht wurde?

Antwort: Wir fordern keine Exklusivrechte. Aber der Autor muss im Besitz von Veröffentlichungsrechten, Vervielfältigungsrechten etc. sein.

Frage: Mit welchem Honorar kann ein Autor rechnen? Gibt es einen Vorschuss?

Antwort: Unter allen Autoren des Buches werden 15% vom Verlagsabgabepreis anteilig verteilt (gültig ab dem 1. verkauften Buch). Einen Vorschuss zahlen wir hier, abweichend von unseren normalen Verträgen, nicht.

Frage: Kann man sich mit mehr als einem Beitrag beteiligen?

Antwort: Ja, es gibt keine Begrenzung. Allerdings entscheidet der Verlag, ob und welche Beiträge genommen werden.

Frage: Gibt es eine Größenbeschränkung bei den Beiträgen?

Antwort: Eine Geschichte ist auserzählt, wenn sie auserzählt ist. Das kann nach 100 Worten sein oder nach 1000 oder auch nach …. Ist sie aber sehr (!!) umfangreich, sollten wir darüber nachdenken, die Geschichte als eigenständiges Buch zu veröffentlichen.

Frage: Gibt es einen Vertrag, wenn ein Beitrag veröffentlicht werden soll?

Antwort: Ja. Der Vertrag basiert grundsätzlich auf dem Mustervertrag zwischen ver.di und dem Börsenverein.

Frage: Gibt es bestimmte Anthologie-Regeln?

Antwort: Ja, wenn es besondere Ausschreiberegeln gibt, gelten diese natürlich vor den Regeln, die in dieser kleinen FAQ formuliert sind.

Unsere bereits veröffentlichten Anthologien